Vorsicht beim Kauf von Reise-Souvenirs
Der WWF warnt pünktlich zum Beginn der Reisezeit davor, Souvenirs aus dem Ausland ohne vorherige Prüfung zu erwerben. Der Grund hierfür ist relativ einfach: Viele dieser Reise-Souvenirs können unter Artenschutz stehen oder aus Material gefertigt sein, dessen Einführung bei uns verboten ist.
Hierzu zählen neben seltenen Orchideen auch Souvenirs, die beispielsweise aus Elfenbein gefertigt wurden. Aber auch geschützte Korallen-Arten gehören zum Repertoire der Souvenir-Verkäufer in einigen Ländern. Der WWF weist hier darauf hin, daß solche Souvenirs nicht in Deutschland eingeführt werden dürfen – weder lebend noch zu einem Schmuckstück oder Kunstwerk verarbeitet.
Was da alles zu Tage tritt, wenn Urlauber am Zoll kontrolliert werden, dass lässt einem einen kalten Schauer über den Rücken laufen: Lebendige Tiere wie Schildkröten, Schlangen oder Spinnen gehören scheinbar ins Reisegepäck von rückkehrenden Urlaubern, die entweder unwissend sind oder es eben darauf ankommen lassen. Viele deklarieren dieses Handeln als “Tierliebe”, wobei sich allerdings die Frage stellt, warum man ein lebendes Äffchen im Koffer transportiert – und dies während eines Langstreckenfluges.
Während die EU zum Teil drastische Strafen verhängt, wird das Schmuggeln von Reise-Souvenirs auch im Ausland zum Teil drakonisch bestraft. Wer beispielsweise Muscheln sammelt, sollte sich nicht wundern wenn der Zoll des Reiselandes plötzlich wild gestikulierend die Handschellen auspackt. Aber nicht nur Muscheln zählen zu solchen unerwünschten Reise-Souvenirs: Selbst ein am Strand gefundener Stein kann am Zoll zum Verhängnis werden.
Auch wer Reise-Werbeartikel im Gastland als kleines Souvenir des Hotels oder der Pension erhält, der sollte vor der Mitnahme überprüfen, woher dieser Artikel stammt und wie er gefertigt wurde. Die Gefahr ist groß, auf diesem Wege unwissend geschützte Tier- oder Pflanzenarten aus dem Land heraus zu schmuggeln.
